Asconajuenger hat geschrieben:
Wir sollten die Dosskusion hierzu abrechen, um das eigentliche Thema nicht zu verwässern!
hmn,ist doch ganz interressant das ganze und hier bischen mehr darüber zu erfahren was so alles geht
Bitte nicht an den Stammtisch verschieben und zu arg von dem Thema abweichen
Vorraussetzungen für die Versicherung:
Für welches Fahrzeug kann eine Oldtimerversicherung abgeschlossen werden? Die Oldtimerversicherung kann abgeschlossen werden für Kraftfahrzeuge, die aufgrund ihres Alters, ihres überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und ihrer Verwendung nicht mehr als handelsüblich anzusehen sind.
Wo darf das Fahrzeug zugelassen sein?
Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
Muss das Fahrzeug im Originalzustand sein oder sind Austauschteile zulässig? Das Fahrzeug befindet sich im Originalzustand oder ist mit Originalbauteilen oder angepassten Austauschteilen restauriert.
Sind Veränderungen am Fahrzeug zulässig? Eine zusätzliche zeitgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs darf die Originalität nicht beeinträchtigen. Veränderungen aus Gründen des Umweltschutzes und der Fahrzeugsicherung sind zulässig.
Wo ist der Oldtimer außerhalb der Nutzung unterzubringen? Das versicherte Fahrzeug muss außerhalb der Nutzung in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Sammel- oder Tiefgarage abgestellt sein.
Wie hoch ist die jährliche Fahrleistung? Die durchschnittliche jährliche Fahrleistung beträgt nicht mehr als 8.000 Kilometer.
Auf wen darf das Fahrzeug zugelassen sein und wie darf es genutzt werden? Das versicherte Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt. Das bedeutet, dass z. B. Zugmaschinen und LKW nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen dürfen. Eine Verwendung von Oldtimer-Traktoren in der Land- oder Forstwirtschaft ist – auch gelegentlich – nicht zulässig.
Gilt ein Mindestalter für den Versicherungsnehmer und die Fahrer? Der Versicherungsnehmer und alle berechtigten Fahrer haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Ist ein Alltagsfahrzeug vorhanden? Für den täglichen Gebrauch steht dem Versicherungsnehmer ein auf ihn oder seinem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner zugelassenes privates Alltagsfahrzeug oder Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Ist ein Gutachten oder eine Kurzbewertung für den Versicherungsabschluss notwendig? Ein Gutachten/Kurzbewertung der Firmen Classic Data (
www.classicdata.de), Dekra (
www.dekra.de) oder des TÜV-Rheinland ist vorhanden bzw. wird innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des Oldtimers eingereicht.
Für welche Fahrzeuge können Gutachten entfallen? Das Gutachten kann für Fahrzeuge ab einem Mindestfahrzeugalter von 30 Jahren oder für Fahrzeuge, welche ein Rotes Dauerkennzeichen führen, entfallen, wenn lediglich der Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gewünscht wird. Hier sind Originalität und Zustand mit aussagefähigen Fotos zu belegen. Je 1 Foto mit Seiten-, Front- und Heckansicht, vom Innen-, Motor- und Kofferraum.
Welche Zustandsnote und welcher Marktwert sind für PKW zwischen 20 und 29 Jahren erforderlich? Für Personenkraftwagen mit einem Alter zwischen 20 und 29 Jahren liegen die Zustandsnote 1 bis 3 und ein Marktwert von mindestens 4.000 EUR zugrunde.
Welche Zustandsnote ist für PKW ab 30 Jahren erforderlich? Für Personenkraftwagen mit einem Alter ab 30 Jahre liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde.
Welche Zustandsnote ist für sonstige Fahrzeuge erforderlich? Für alle sonstigen Fahrzeuge liegt die Zustandsnote 1 bis 3 zugrunde.
Können auch Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen versichert werden? Die Versicherung von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen ist, bei Zeiträumen ausschließlich über die Wintermonate, nicht möglich.
Ab wann ist eine Vollkaskoversicherung möglich? Die Vollkaskoversicherung bieten wir nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung an.
Sind Oldtimerrennen versichert? In der Fahrzeugversicherung besteht kein Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug – gleich zu welchem Zweck – auf Rennstrecken gefahren wird.
Für welche Staaten ist der Versicherungsschutz gültig? Der Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung beschränkt sich auf die Staaten Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Lichtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden? Replika, Wohnmobile, Szene-/Tuningfahrzeuge und Amphibienfahrzeuge.