ich stehe ja kurz vor der Anschaffung eines Campo 3,1TD, welcher möglichst als LKW besteuert werden soll.
Um alle Klarheiten zu beseitigen, habe ich einfach mal auf der Internetseite des Zolls die Kontakt-Mail gesucht und folgende Anfrage gestellt:
Zumindest der Anrufbeantworter sprang schonmal an und sendete mir automatisch folgende Eingangsbestätigung:Carsten hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um ein Fahrzeug als LKW zu besteuern?
Ich plane die Anschaffung eines Opel Campo PickUp mit Doppelkabine. In den Papieren gibt es die Eintragung "LKW offener Kasten" und es wurden zusätzlich die zweite Sitzreihe zurück gerüstet und dies durch den TÜV abgenommen (Anzahl der Sitzplätze von 4 auf 2 reduziert). Falls von Belang: Die zulässige Gesamtmasse beträgt >2.600 kg und die Nutzlast >800 kg.
Genügt dies für die Besteuerung als LKW oder gibt es weitere Kriterien zu erfüllen?
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde das hier aktualisieren, war ja schon eine Weile schon nicht Thema bzw es gibt immer wieder unterschiedliche Wissensstände.Der Zoll hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage ist bei der Auskunft Kraftfahrzeugsteuer eingegangen und unter der Ticketnummer 2015072535000213 registriert. Aufgrund des sehr hohen Anfragevolumens kann sich die Beantwortung Ihrer Anfrage verzögern.
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Mit freundlichen Grüßen
Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Grüße, Carsten