HU nach 8 Jahren
Moderatoren: Der Ralf, karman911
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HU nach 8 Jahren
Hallo zusammen,
ich habe zu meiner letzen HU in 2012 (kein Schreibfehler) eine relativ lange Liste zur Abarbeitung mit nachhause bekommen, mit der ich aufgrund verschiedener glücklicher und unglücklicher Verkettungen von Ereignissen erst vor ein paar Wochen fertig geworden bin. Auto ist in der Zeit nicht abgemeldet worden, da ich eigentlich nur 6 Monate veranschlagt hatte. Nun ja.
Als nächstes muss ich den Wagen zur nächsten TÜV-Stelle bekommen. Da ich einiges gelesen hatte von "einfach fahren" bis "Abmelden und Kurzzeitkennzeichen" beantragen, wollte ich auf Nummer sicher gehen und hab beim Stva nachgehört, um den legalen Weg zu erfragen.
Ende vom Lied, Auto abmelden und 5-Tages-Kennzeichen beantragen oder mit mit Autotrailer. Diese Info hab ich dann aber erst auf mehrmalige Nachfrage erhalten, weil der Hauptaugenmerk schlagartig darauf lag dies an die Bußgeldstelle weiterzugeben.
Also LessonLerned und für Euch als Hinweis, falls Ihr eine ähnliche Situation hab, keine schlafenden Hunde wecken. Zum TÜV und gut.
LG Marco
ich habe zu meiner letzen HU in 2012 (kein Schreibfehler) eine relativ lange Liste zur Abarbeitung mit nachhause bekommen, mit der ich aufgrund verschiedener glücklicher und unglücklicher Verkettungen von Ereignissen erst vor ein paar Wochen fertig geworden bin. Auto ist in der Zeit nicht abgemeldet worden, da ich eigentlich nur 6 Monate veranschlagt hatte. Nun ja.
Als nächstes muss ich den Wagen zur nächsten TÜV-Stelle bekommen. Da ich einiges gelesen hatte von "einfach fahren" bis "Abmelden und Kurzzeitkennzeichen" beantragen, wollte ich auf Nummer sicher gehen und hab beim Stva nachgehört, um den legalen Weg zu erfragen.
Ende vom Lied, Auto abmelden und 5-Tages-Kennzeichen beantragen oder mit mit Autotrailer. Diese Info hab ich dann aber erst auf mehrmalige Nachfrage erhalten, weil der Hauptaugenmerk schlagartig darauf lag dies an die Bußgeldstelle weiterzugeben.
Also LessonLerned und für Euch als Hinweis, falls Ihr eine ähnliche Situation hab, keine schlafenden Hunde wecken. Zum TÜV und gut.
LG Marco
- Katana750
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Re: HU nach 8 Jahren
Genau so isses.
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren und gut.
Vollkommen legal.
Den Prüfingenieur interessiert es nicht die Bohne wieviel Jahrzehnte die letzte HU zurück liegt.
Mit Ausnahme der erhöhten Gebühr, die er verrechnen MUSS.
Gruß Hotte
Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, auf direktem Weg zur Prüfstelle fahren und gut.
Vollkommen legal.
Den Prüfingenieur interessiert es nicht die Bohne wieviel Jahrzehnte die letzte HU zurück liegt.
Mit Ausnahme der erhöhten Gebühr, die er verrechnen MUSS.
Gruß Hotte
- Asconajuenger
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Re: HU nach 8 Jahren
Zur Not packst den Wagen auf‘n Anhänger, dann kann dir überhaupt keiner was. Solang das Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wurde oder stand, kann dir da überhaupt keiner was. Im Gegenteil sollten die sich eher über die Kohle freuen, die du ihnen umsonst überwiesen hast (Steuer)
- Der Ralf
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Re: HU nach 8 Jahren
Moin Richy,Asconajuenger hat geschrieben: ↑Dienstag 28. Juli 2020, 21:16... Solang das Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wurde oder stand, kann dir da überhaupt keiner was....
die Aussage stimmt so leider nicht . Es wird nämlich nicht geschaut ob das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bewegung war. Es wird ein Bußgeld tatsächlich nur für das Überziehen verhängt und das kann bis 75.- und ein Punkt betragen.
Dabei ist es völlig unrelevant wo das Fahrzeug steht ob in deiner Garage im Garten auf der grünen Wiese auf den Hof oder in einer Tiefgarage.
Das ist halt die rein rechtliche Seite und passiert ja eigentlich nicht so oft soll aber schon in so manchen Orten passsiert sein das übereifrige Beamte über den Gartenzaun gucken ob da Fahrzeuge ohne HU rumstehen.
Michael ... und hast Du den jetzt die HU auch bestanden ?
Grüße
Der Ralf
Der Ralf
Das Waldi Bastelfred (Campo) http://www.opel4x4.de/viewtopic.php?f=16&t=17951
Der B den ich nie haben wollte http://www.opel4x4.de/viewtopic.php?f=4&t=21524
universalvierradantriebautowagenmitvierrädernanjedereckeeinsdiebisaufdenbodenreichenmanchmal
http://brisbras.de/Campobilder/ http://www.brisbras.de/opel4x4 http://www.brisbras.de/mamut//
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- Rainer.M
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Re: HU nach 8 Jahren
Der Trick ist ein anderer: du meldest online die karre ab. Das gibt ne Meldung an Zoll und Versicherung und gut. Dabei wird nicht geprüft, ob der TÜV überzogen wurde.
Die Kennzeichen reservierst du für einen kleinen obulus. Dann fährst du mit den entwerteten Kennzeichen erst zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle und meldest die karre mit dann neuem TÜV neu an.
Im jeweiligen Bezirk darfst du Fahrten im Zuge der Zulassung oder auch der Abmeldung ohne Zulassung machen, nur nicht ohne Kennzeichen. Hänger oder 5-tage-kennzeichen brauchst du nur, wenn du außerhalb deines Bezirkes prüfen oder zulassen willst.
Und für die karre, die auf dem Anhänger oder im Garten geparkt ist, entweder direkt abmelden und auch die Steuer sparen oder zumindest die Kennzeichen abnehmen. Die tüv-fristen gelten nur für zugelassene Fahrzeuge, erkennbar am Kennzeichen.
Die Kennzeichen reservierst du für einen kleinen obulus. Dann fährst du mit den entwerteten Kennzeichen erst zum TÜV und danach zur Zulassungsstelle und meldest die karre mit dann neuem TÜV neu an.
Im jeweiligen Bezirk darfst du Fahrten im Zuge der Zulassung oder auch der Abmeldung ohne Zulassung machen, nur nicht ohne Kennzeichen. Hänger oder 5-tage-kennzeichen brauchst du nur, wenn du außerhalb deines Bezirkes prüfen oder zulassen willst.
Und für die karre, die auf dem Anhänger oder im Garten geparkt ist, entweder direkt abmelden und auch die Steuer sparen oder zumindest die Kennzeichen abnehmen. Die tüv-fristen gelten nur für zugelassene Fahrzeuge, erkennbar am Kennzeichen.
-
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Re: HU nach 8 Jahren
Übrigens mittlerweile ohne Tüv auch kein Kurzzeitkennzeichen.
- Der Ralf
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Re: HU nach 8 Jahren
Blödsinn .... natürlich bekommst du ein Kurzkennzeichen ohne gültige HU .
Allerdings nur für Fahrten zur HU oder in eine Werkstatt, damit darfst du dann in deinen Zulassungsbezirk und in die nachbar Bezirke fahren.
Wenn Du es bei der Beantragung mit in das Formular eintragst das es für eine HU fahrt und bei bestandener HU überführt werden soll geht das auch wenn du die HU bestehst ... selber schon ein paar mal gemacht.
was zum lesen .... https://www.pkw.de/ratgeber/autonews/ku ... ennzeichen
Der Ralf
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- Marco.Schmühl
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Re: HU nach 8 Jahren
Ja, das ist korrekt.
Das wäre aber aus meiner Sicht beinahe die 2. Falle gewesen, in die ich getappt wäre.
Ich hätte dann gemäß StVA mein Auto abmelden müssen, hätte dann das Kurzzeit-Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV bekommen, aber dann für die Wiederanmeldung aufgrund der langen Standzeit > 7 Jahre eine Vollabnahme nach §XY machen müssen. So ist eine normale HU gemacht worden und feddisch.
Bin jetzt seit dem 02.09 wieder 4300KM ohne nennenswerte Defekte gefahren
LG Marco
Das wäre aber aus meiner Sicht beinahe die 2. Falle gewesen, in die ich getappt wäre.
Ich hätte dann gemäß StVA mein Auto abmelden müssen, hätte dann das Kurzzeit-Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV bekommen, aber dann für die Wiederanmeldung aufgrund der langen Standzeit > 7 Jahre eine Vollabnahme nach §XY machen müssen. So ist eine normale HU gemacht worden und feddisch.
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LG Marco